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Ihre Fragen, unsere Antworten

Rechts finden Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Sie finden hier keine Antwort auf Ihre Frage? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:

Telefon: 06131-122659

EMail: oeffentliche.buecherei@stadt.mainz.de

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie kann ich eine Merkliste erstellen?

Wenn Sie sich an Ihrem Benutzerkonto angemeldet haben (über "Mein Konto"), können Sie sich eine Merkliste zusammenstellen. Sie finden dann bei den gefundenen Medien einer Suche den Hinweis „Zur Medienliste hinzufügen“ bzw. „Von der Medienliste entfernen“. In Ihrem Benutzerkonto finden Sie Ihre Liste unter dem Punkt „Merkliste“.

Wie kann ich Medien bewerten?

Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an unserem Online-Katalog angemeldet haben, können Sie Medien bewerten. Unter der Medienbeschreibung in der Detailanzeige können Sie für das Medium maximal 5 Sterne vergeben. Sie können in der erweiterten Suche auch nach Bewertungen recherchieren.

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Lesen Sie hier wie Sie einen Bibliotheksausweis erhalten.

Kann ich mein Ausleihkonto online einsehen?

Ja, klicken Sie oben in der Menüzeile auf „Mein Konto“. Es erscheint die Benutzeranmeldung. Geben Sie hier Ihre Ausweisnummer und ihr Passwort wie auf der Seite beschrieben ein und klicken Sie anschließend auf „Anmeldung“. Ihr Passwort können Sie im Bereich "Persönliche Daten" ändern.

Können entliehene Medien außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden?

Ja, Sie können entliehene Medien außerhalb der Öffnungszeiten in die Rückgabebox  am Eingang der Zentrale, Anna-Seghers-Platz, einwerfen.

Wie lange können Medien entliehen werden?

Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen.

Kann ich die Ausleihfrist für entliehene Medien verlängern?

Ja, die Ausleihfrist Ihrer entliehenen Medien mit Ausnahme der DVD-Spielfilme kann 2-mal um je 4 Wochen verlängert werden. Die Ausleihfrist für DVD-Spielfilme kann um 1-mal um 4 Wochen verlängert werden. Nicht online verlängert werden können Medien, deren Frist bereits abgelaufen ist, die vorbestellt sind oder deren Frist bereits 2x verlängert wurde.

Wie kann ich die Ausleihfrist meiner entliehenen Medien verlängern?

Sie haben folgende Möglichkeiten die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien zu verlängern:

  • Online über Ihr Büchereikonto
  • Vor Ort in der Bücherei
  • In den Stadtteilbüchereien per Telefon während der Öffnungszeiten

So verlängern Sie online über Ihr Büchereikonto:

 

Sie klicken auf das Feld "Mein Konto" und melden sich mit Ihren Daten an.

Sie wählen aus der Liste mit einem Klick die gewünschten verlängerbaren Medien aus und klicken auf das Feld "Medien verlängern".

Es erscheint ein Fenster "Ihre Verlängerung wurde erfolgreich durchgeführt" mit der Angabe der neuen Frist.

Wenn Sie eine gültige EMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie auch eine Bestätigungsmail.

Achten Sie darauf, dass der Pop-up-Blocker ihres Browsers nicht die Fenster blockiert!

 

Kann ich Medien vormerken?

Entliehene Medien und Medien in Einarbeitung können Sie vormerken. Die Gebühr für eine Vormerkung beträgt 0,60 Euro pro Medium.

Eine Vormerkung können Sie selbst online durchführen:

  • Wählen Sie den gewünschten Titel in der Recherche
  • Klicken Sie auf den Button „vorbestellen“
  • Melde Sie sich in Ihrem Bibliothekskonto an
  • Wählen Sie auf der rechten Seite Ihre gewünschte Abholstelle aus
  • Und klicken Sie auf „Vorbestellen“

Liegt das vorgemerkte Medium für Sie bereit, werden Sie per E-Mail oder per Post informiert. Sie können entliehene Medien auch vor Ort an der Information oder telefonisch vorbestellen. Für vorbestellte Medien kann die Leihfrist durch die bisherige Entleiherin bzw. den bisherigen Entleiher nicht verlängert werden.

Ich habe meinen Bibliotheksausweis verloren. Was muss ich tun?

Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, um Ihren Bibliotheksausweis sperren zu lassen. Gegen eine Gebühr von 5 €  für Erwachsene oder 3 € für Kinder und Jugendliche können Sie sich einen Ersatzausweis ausstellen lassen. Die Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls ausgeliehenen Medien werden auf den neuen Ausweis übertragen. Der alte  (verlorene) Ausweis ist damit ungültig.

Wie kann ich die Onleihe nutzen?

Mit Anmeldung bei der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers können sie auch die Onleihe Rheinland-Pfalz nutzen. Wie Sie das machen, lesen sie hier.

Kann ich sehen, wie lange mein Bibliotheksausweis noch gültig ist?

Diese Information finden Sie in Ihrem Bibliothekskonto. Unter der Frage „Kann ich mein Büchereikonto online einsehen?“ finden Sie eine Beschreibung, wie Sie Ihr Konto aufrufen können.

Wie kann ich die Gültikeit meines Bibliotheksausweises verlängern?

Ist die Nutzung Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen, können sie die Gültigkeitsfrist Ihres Ausweises vor Ort in der Zentrale oder in unseren Stadtteilbüchereien gegen Bezahlung der Jahresgebühr wieder für ein Jahr verlängern lassen.

Warum kann ich die Frist meiner entliehenen Medien nicht verlängern?

In folgenden Fällen ist die Fristverlängerung entliehener Medien online nicht möglich:

  • Das Medium ist vorbestellt
  • Die möglichen Verlängerungen der Ausleihfrist für das Medium wurden bereits genutzt.
  • Die Gültigkeitsdauer Ihres Büchereiausweises ist abgelaufen.
  • Die Leihfrist der Medien ist bereits abgelaufen.
  • Der Bibliotheksausweis ist gesperrt (z.B wegen offener Gebühren)

Ist eine Fernleihe möglich?

Medien, die Sie nicht in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers finden, können Sie über die Wissenschaftliche Stadtbibliothek, Rheinallee 3b per Fernleihe bestellen. Wie das geht erfahren Sie hier.